Care Share 13
Das Design für ein Public Health Gesundheitssystem
Wofür steht der Name Care Share 13?
Für ein neues Versorgungssystem können wir nicht einfach alte Begriffe weiterverwenden. Viele sind historisch oder inhaltlich belegt. Dadurch führen diese alten Begriffe gedanklich immer wieder zurück in genau die Strukturen, die überwunden werden müssen.
Die 13 steht für genau diese Aufgabe: Wir nehmen die Architektur des Sozialgesetzbuches mit seinen 13 spezifischen Büchern als Ausgangspunkt – und stellen sie grundlegend infrage. Das ist keine Detailreform, sondern eine historische Neuordnung.
Care Share 13 steht daher für ein neues Sozialrecht in einem neuen rechtlichen Rahmen, jenseits der bisherigen SGB-Einteilung. Ziel ist ein Versorgungssystem, das nicht von Zuständigkeiten her denkt, sondern vom Leben der Menschen.
Warum das bestehende Gesundheitssystem an seine Grenzen stößt und warum die Regionalisierung erforderlich ist
Ein zukunftsfähiges Public-Health-Versorgungssystem braucht eine neue Architektur. Voraussetzung dafür ist eine regional organisierte Versorgungsstruktur, die sich an den Lebensräumen der Menschen orientiert. Das historisch gewachsene deutsche Bismarck-Gesundheitssystem bietet hierfür keine tragfähige Grundlage.
Das „Bismarck“-System ist als Versicherungsmodell angelegt: Beitragszahlung gegen einzelne Leistungen wie Arztbesuch, Medikamente oder Operationen. Ein systematischer Zugang zu den Kommunen und Regionen als Lebens- und Versorgungsräume der Menschen war nie vorgesehen. Entsprechend wurde eine patienten- und lebensweltorientierte Organisation der Versorgung historisch nicht entwickelt. Bis heute sind Menschen daher gezwungen, ihre Versorgung weitgehend selbst zu koordinieren.
Mit der Einführung der Krankenversicherung ab 1883 und der gleichzeitigen Expansion der Schulmedizin entstand ein stark arztzentriertes Versorgungssystem. Daraus entwickelte sich die Gemeinsame Selbstverwaltung, die bis heute – insbesondere über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – als faktischer „kleiner Gesetzgeber“ das Leistungsgeschehen in der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt. Der Fokus liegt dabei auf der Krankenbehandlung, also der Pathogenese, ausgerichtet am Kassenarztsitz.
Parallel dazu entstand die Krankenhausversorgung weitgehend unabhängig vom ambulanten System. Diese strukturelle Sektorentrennung wurde 1955 mit dem Kassenarztrechtsgesetz rechtlich fixiert. Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung liegt seither bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Krankenhäuser dürfen Menschen – abgesehen von eng definierten Ausnahmen – bis heute nicht ambulant versorgen. Die Sektortrennung ist damit kein Zufall, sondern ein zentrales Strukturmerkmal des Systems.
Seit den 1990er Jahren hat sich der Blick auf Gesundheit jedoch grundlegend verändert. Salutogenese, Prävention und Gesundheitsförderung rücken in den Fokus – also die Frage, was Menschen gesund hält. Die entscheidenden Einflussfaktoren liegen dabei vor allem in den Lebensbedingungen: Umwelt, Bildung, Arbeit, Wohnen, Verkehr und soziale Teilhabe. Dieser Ansatz wird international als „Health in all Policies“ beschrieben.
Care Share als Systemdesign und Transformationsmodell setzt genau hier an. Es stellt einen tragfähigen Entwurf dar, um eine regional organisierte, lebensweltbezogene und integrierte Gesundheits-, Pflege- und Sozialversorgung aufzubauen und die notwendigen Reform- und Transformationsmaßnahmen an diesem gemeinsamen Ziel auszurichten. Herzstück der Care Share sind die Regionalen Integrierten Managementgesellschaften (RIM) und die Regionalen Integrierten Gesundheitsfonds (RIG).